Absturzsicherung (PSAgA) vom autorisiertem Fachhändler

Sicherheit auch in der Höhe und Tiefe

Achtung Absturzgefahr - Adobe Stock 62975545
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Nur Absturzsicherung (PSAgA) vom autorisiertem Fachhändler gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern die notwendige Sicherheit, um sicheres Arbeiten, trotz Absturzgefahr, in der Höhe oder der Tiefe zu ermöglichen, stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Im Allgemeinen werden all diese Maßnahmen als Absturzsicherung beschrieben. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen ergibt sich individuell für jeden Arbeitsplatz und jeden Tätigkeitsbereich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind technische Einrichtungen oder organisatorische Maßnahmen den persönlichen Schutzmaßnahmen stets vorzuziehen.

 

 

 

 

 

Wir arbeiten mit den weltweit führenden Entwicklern und Herstellern von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Rettungsequipment, modularen Hebesystemen, Anschlagpunkten, Fallsicherung für Werkzeuge sowie permanenten horizontalen und vertikalen Höhensicherungssystemen eng zusammen.

 

Der Bereich persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen umfasst:

 

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

  • Anschlageinrichtungen
  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel
  • Verbindungselemente
  • Falldämpfer
  • Mitlaufende Auffanggeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
  • Helme
  • Gehörschutz und Gehörschutz mit Kommunikationslösungen


Rettungsausrüstungen

  • Rettungsgurte
  • Rettungsschlaufen
  • Rettungstragen 
  • Rettungshubgeräte
  • Abseilgeräte

Was ist PSAgA und warum ist sie unverzichtbar?

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) umfasst sämtliche Produkte, die Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe vor schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen schützen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Auffanggurte

  • Verbindungsmittel

  • Höhensicherungsgeräte

  • Anschlageinrichtungen

  • Abseil- und Rettungsgeräte

Der Einsatz von PSAgA ist immer dann erforderlich, wenn Absturzgefahren nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen(z. B. Geländer oder Netze) verhindert werden können.

Rechtliche Grundlage:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 3, § 4)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Regel 112-198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

  • DGUV Regel 112-199 „Rettung mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

Berufsgruppen mit Pflicht zur Absturzsicherung

Viele Tätigkeiten bringen ein hohes Risiko mit sich, weshalb die Mitnahme, Benutzung und Schulung in PSAgA zwingend vorgeschrieben ist. Besonders betroffen sind folgende Berufsgruppen:

  • Bauarbeiter und Dachdecker (Arbeiten an Dachkonstruktionen, Fassadenmontage)

  • Gerüstbauer (Montage und Demontage von Gerüsten)

  • Mitarbeiter im Hochbau und Tiefbau

  • Stahl- und Brückenbauer

  • Kranführer und Monteure (Montagearbeiten in großer Höhe)

  • Windkraftanlagen-Techniker (Arbeiten in Türmen und Rotorblättern)

  • Mitarbeiter in Telekommunikations- und Strommasten

  • Industriemontage und Anlagenbau

  • Feuerwehr und Rettungsdienste (Rettung aus Höhen und Tiefen)

  • Arbeiter in der Chemie- und Energiebranche (Arbeiten an Silos, Tanks, Leitungen)

  • Handwerker in Wartung und Instandhaltung (z. B. Fensterreinigung an Hochhäusern)

Rechtliche Vorgaben – wann PSAgA zwingend vorgeschrieben ist

Die Verwendung von PSAgA ist nicht freiwillig, sondern in zahlreichen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben:

  • DGUV Vorschrift 1 (§ 2, § 4) – Grundsätze der Prävention

  • DGUV Regel 112-198/199 – Einsatz & Rettung mit PSAgA

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundpflichten des Arbeitgebers

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln

  • TRBS 2121 Teil 3 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Bauarbeiten

(Quellen: DGUV, ArbSchG, BetrSichV, TRBS)

Regelmäßige Trainings und Unterweisungen nach DGUV

Der Einsatz von PSAgA allein reicht nicht aus – entscheidend ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich praktisch und theoretisch zu schulen.

Dazu gehören:

  • Unterweisung in korrekter Benutzung der PSAgA (DGUV Vorschrift 1, § 4)

  • Rettungsübungen nach DGUV Regel 112-199

  • Dokumentation der Schulungen und Wiederholungen

  • Einweisungen durch befähigte Personen (Sachkundige)

Nur durch regelmäßige Trainings wird sichergestellt, dass Beschäftigte im Ernstfall routiniert und sicher handeln können.

Die KTL Service OHG ist Autorisiertes Service Center (ASC) und zertifizierter Installations- und Handelspartner aller führenden Markenhersteller von Absturzsicherungsprodukten.

 

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Ganzheitliche, fachliche Beratung zur Verwendung von PSAgA vor Ort
  • Planung von Arbeitsvorgängen
  • Gefährdungsanalyse und Produktvorführung bei Ihnen vor Ort
  • Erstellung notwendiger Rettungsmaßnahmen, unter Einhaltung geltender Regularien
  • Fachgerechte Installation von Anschlagpunkten, permanenten horizontalen und vertikalen Seil- und Schienensystemen
  • Kompetenz der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von PSAgA
  • Schulungen und Trainings gem. DGUV Regel 112-198 und 112-199 auch bei Ihnen vor Ort mit der Mobilen Trainingseinheit (MTU und MTU light)

Für Ihre Fragen im Bereich Absturzsicherung kontaktieren Sie gerne unseren Fachberater für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) - Sascha Weidner - unter 0160 1030872