Nur Absturzsicherung (PSAgA) vom autorisiertem Fachhändler gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern die notwendige Sicherheit, um sicheres Arbeiten, trotz Absturzgefahr, in der Höhe oder der Tiefe zu ermöglichen, stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Im Allgemeinen werden all diese Maßnahmen als Absturzsicherung beschrieben. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen ergibt sich individuell für jeden Arbeitsplatz und jeden Tätigkeitsbereich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind technische Einrichtungen oder organisatorische Maßnahmen den persönlichen Schutzmaßnahmen stets vorzuziehen.
Wir arbeiten mit den weltweit führenden Entwicklern und Herstellern von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Rettungsequipment, modularen Hebesystemen, Anschlagpunkten, Fallsicherung für Werkzeuge sowie permanenten horizontalen und vertikalen Höhensicherungssystemen eng zusammen.
Der Bereich persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen umfasst:
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
Rettungsausrüstungen
Auffanggurte
Verbindungsmittel
Höhensicherungsgeräte
Anschlageinrichtungen
Abseil- und Rettungsgeräte
Der Einsatz von PSAgA ist immer dann erforderlich, wenn Absturzgefahren nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen(z. B. Geländer oder Netze) verhindert werden können.
Rechtliche Grundlage:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 3, § 4)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Regel 112-198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
DGUV Regel 112-199 „Rettung mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
Viele Tätigkeiten bringen ein hohes Risiko mit sich, weshalb die Mitnahme, Benutzung und Schulung in PSAgA zwingend vorgeschrieben ist. Besonders betroffen sind folgende Berufsgruppen:
Bauarbeiter und Dachdecker (Arbeiten an Dachkonstruktionen, Fassadenmontage)
Gerüstbauer (Montage und Demontage von Gerüsten)
Mitarbeiter im Hochbau und Tiefbau
Stahl- und Brückenbauer
Kranführer und Monteure (Montagearbeiten in großer Höhe)
Windkraftanlagen-Techniker (Arbeiten in Türmen und Rotorblättern)
Mitarbeiter in Telekommunikations- und Strommasten
Industriemontage und Anlagenbau
Feuerwehr und Rettungsdienste (Rettung aus Höhen und Tiefen)
Arbeiter in der Chemie- und Energiebranche (Arbeiten an Silos, Tanks, Leitungen)
Handwerker in Wartung und Instandhaltung (z. B. Fensterreinigung an Hochhäusern)
Die Verwendung von PSAgA ist nicht freiwillig, sondern in zahlreichen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben:
DGUV Vorschrift 1 (§ 2, § 4) – Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-198/199 – Einsatz & Rettung mit PSAgA
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundpflichten des Arbeitgebers
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln
TRBS 2121 Teil 3 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Bauarbeiten
(Quellen: DGUV, ArbSchG, BetrSichV, TRBS)
Der Einsatz von PSAgA allein reicht nicht aus – entscheidend ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich praktisch und theoretisch zu schulen.
Dazu gehören:
Unterweisung in korrekter Benutzung der PSAgA (DGUV Vorschrift 1, § 4)
Rettungsübungen nach DGUV Regel 112-199
Dokumentation der Schulungen und Wiederholungen
Einweisungen durch befähigte Personen (Sachkundige)
Nur durch regelmäßige Trainings wird sichergestellt, dass Beschäftigte im Ernstfall routiniert und sicher handeln können.
Die KTL Service OHG ist Autorisiertes Service Center (ASC) und zertifizierter Installations- und Handelspartner aller führenden Markenhersteller von Absturzsicherungsprodukten.
Unsere Leistungen für Sie:
Für Ihre Fragen im Bereich Absturzsicherung kontaktieren Sie gerne unseren Fachberater für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) - Sascha Weidner - unter 0160 1030872