Ladungssicherung bezeichnet das fachgerechte und wirkungsvolle Sichern von Gütern, um den beim Transport im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr auftretenden physikalischen Bewegungskräfte entgegenzuwirken.
Zur Ladungssicherung müssen verschiedene Zurr- und Hilfsmittel verwendet werden:
Antirutschmatten, Antirutschböden, Antirutschhölzer, Zurrgurte, Zurrketten Keile, Kantenschutz, Ladungssicherungsnetze, Paletten, Ankerschienen in Verbindung mit Lade- und Sperrbalken usw. je nach Bedarf und Anwendungsfall.
§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
(1) 1Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Die Sicherung der Ladung teilt sich in 3 verschiedene Verantwortungsbereiche auf.
Die Richtlinie 2700 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) regelt die betriebssichere Handhabung von Ladung auf Straßenfahrzeugen. Die VDI 2700 ist kein Gesetz, aber eine allgemein anerkannte Regel der Technik (§ 22 Abs. 1 Satz 2 StVO).
Für die Ladungssicherung können die folgenden aufgelisteten Ladungssicherungsartikel in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Als Standardartikel, wie auch in kundenspezifischen Ausführungen.
Ladungssicherung
RoRo- Equipment
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